Rechtsprechung
   FG Hessen, 17.11.2009 - 5 K 3027/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,38388
FG Hessen, 17.11.2009 - 5 K 3027/07 (https://dejure.org/2009,38388)
FG Hessen, Entscheidung vom 17.11.2009 - 5 K 3027/07 (https://dejure.org/2009,38388)
FG Hessen, Entscheidung vom 17. November 2009 - 5 K 3027/07 (https://dejure.org/2009,38388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,38388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 2
    Aufteilung der Nutzungsüberlassung einer Mietwohnung an Angehörige in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil; Vermietung und Verpachtung; Verbilligte Miete; Angehöriger; Werbungskosten; Wasserschaden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufteilung der Nutzungsüberlassung einer Mietwohnung an Angehörige in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufteilung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermietung an Angehörige: Miete nicht unter 56 % der Ortsüblichkeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01

    Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen

    Auszug aus FG Hessen, 17.11.2009 - 5 K 3027/07
    Einer Prognoserechnung, wie sie die Klägerin in der mündlichen Verhandlung in Aussicht stellte, bedurfte es deshalb nicht mehr (vergleiche hier BFH-Urteil vom 05.11.2002 IX R 48/01, BStBl II 2003, 646 ).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 88/94

    Die Aufteilung der Nutzungslassung in einen entgeltlichen und einen

    Auszug aus FG Hessen, 17.11.2009 - 5 K 3027/07
    Dies gilt zu Gunsten wie auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 28.01.1997 IX R 88/94, BStBl II 1997, 605 unter Hinweis auf Bundestagsdrucksache 10/3633, Seite 16, 20, 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht